Das Verbrechen der Wehrmachtsjustiz

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„Furchtbare Justizen“ heißt das Nachschlagewerk von Professor Ingo Müller über die ungelöste Vergangenheit der deutschen Justiz in der NS-Zeit. Ein bedrückendes Buch, das in sachlicher und technischer Hinsicht die Willkür deutscher Anwälte während der NS-Zeit beschreibt. Der Titel der kleinen Wanderausstellung „Was war damals gut? – Soldaten und Zivilisten vor den Gerichten der Wehrmacht“, jetzt im Walking Hall des Düsseldorfer Landtags, erinnert auch an die Geschichte des ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und des ehemaligen Richters der Wehrmacht Hans Filbinger (CDU). Die Ausstellung zeigt die Opfer und Autoren der NS-Justiz, 14 konkrete Fälle von NS-Abkommen gegen Deserteure, militärische Zersetzer und/oder Kriegsverbrecher. In Deutschland und in ganz Europa wurden mehr als 30.000 Soldaten zum Tode verurteilt und 20.000 hingerichtet.

Der Schriftsteller Rolf Hochhuth nannte Filbinger „einen schrecklichen Anwalt“ für seine Kriegs- und Nachkriegsüberzeugungen. Filbinger reichte eine Strafanzeige ein, Hochhuth wurde freigesprochen und der Ministerpräsident, der auch ein potentieller Präsident war, musste zurücktreten. In diesem Konflikt sagte der CDU-Chefpolitiker Filbinger: „Was damals richtig war, kann heute nicht richtig sein. Müller, ein bekannter Anwalt, der den grausamen Anwälten einen Kommentar hinzufügt: „Dieser Ausdruck der Unwissenheit, der auf der Rechtmäßigkeit der unmenschlichen Gerechtigkeit des Dritten Reiches bestand, zeigte nur den Schrecken dieses Anwalts und vieler Berufskollegen seiner Generation, denn der ehemalige Seerichter Hans Filbinger war kein Einzelfall. Das ist wahr.

Zur Eröffnung der Ausstellung zitierte Carin Gödecke, Vorsitzende der Zweiten Kammer NRW, einen Abschiedsbrief von Franz Fellner an seine Schwester: „Liebe Hilde, wenn dieser Brief kommt, werde ich nicht mehr da sein. Leb wohl, und du, liebe Schwester, vergiss mich nicht, ja? Dein Bruder Franz. Fellner war von einem Marinegericht aus zwei Gründen zum Tode verurteilt und sein Antrag auf Kronzeugenregelung abgelehnt worden. Fellner ist, wie Zehntausende anderer Soldaten und Zivilisten in Europa, Opfer von bewussten Hinrichtungen oder Umsiedlungen in hoffnungslose Teile der Front geworden. Beispielsweise mussten sie Minen räumen oder an unbewaffneten Frontaloperationen teilnehmen.

Im Rahmen dieser NS-Schiedsrichter, den Vergleichszahlen des Ersten Weltkrieges: Damals gab es bis zu 150 Todesurteile gegen deutsche Soldaten, von denen 48 hingerichtet wurden. Oder nehmen Sie die Anzahl der Sätze in den Reihen der westlichen Verbündeten: Die Amerikaner haben einen Soldaten hingerichtet, die 102 Franzosen ihrer Kämpfer, allein die 40 Briten. Wenn nicht die Sowjets: 157.000 Todesurteile wurden von sowjetischen Militärgerichten gegen Mitglieder der Roten Armee verhängt.